Internet-Recht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn
Sie bereits Internet
affin sind und vielleicht auch eine eigene Website betreiben
wissen Sie, dass das Thema "Internet-Recht" ein ganz,
ganz heißes Eisen ist. "Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht" heißt es in der Juristensprache und dieser
Slogan gilt nicht nur für den realen Alltag sondern auch und
vor allem für das Internet. Eine Website haben Sie schnell
veröffentlicht, sie ist jedem zugänglich und bei vermeintlich
kleinen Nachlässigkeiten können Sie sich selber in leicht
große Schwierigkeiten bringen. Sie sollten also wissen was
Sie tun wenn Sie Ihr Web-Projekt
ins Internet stellen, sonst kann es sein, dass Sie sich sehr schnell
mit kostenpflichtigen Prozessen und möglicherweise hohen Schadensersatzforderungen
konfrontiert sehen.
Selbst meine Ausführungen zu diesem Thema könnten mich
bereits in Schwierigkeiten bringen, denn eine Rechtsberatung über
eine Website ist nicht zulässig. Deshalb hier der Hinweis:
Diese Webseite und diese Ausführungen
stellen keine Rechtsberatung dar! Diese Seite soll lediglich allgemein
über die Problematik von Internet-Recht informieren. Sofern
Sie rechtliche Probleme und Fragen zu Internet-Auftritten haben,
wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt Ihres Vertrauens!
Das Internet-Recht beginnt bereits bei Registrierung eines
Domain-Namens:
Das Internet-Recht ist sehr vielfältig und es ist jedem zu
empfehlen, sich bereits Gedanken über mögliche Rechtsfolgen
zu machen, bevor man sich überhaupt einen Domain-Namen für
den eigenen Webauftritt registrieren lässt. Es gibt nämlich
einen Rechtsbereich der sich mit alleine nur mit Domain-Recht
beschäftigt. So darf Ihre Domain als Name nicht gegen die
geschützten Rechte anderer Personen, Organisationen oder
Firmen verstoßen. So würden Sie sich beispielsweise
ganz schnell mit einer Abmahnung konfrontiert sehen, wenn Sie
eine Website mit dem Domain-Namen www.coca-cola-dose.de ins Internet
stellen.
Ebenso wäre www.mercedes-intern.de tabu, www.stuttgart-amt.de
oder auch www.heidi-klum-mode.de. Gegen den Begriff "Mode"
wird sich Frau Klum nicht wehren können, wohl aber gegen
den Namen "Heidi Klum", denn diesen Namen hat sich Frau
Klum als Markennamen schützen lassen. Selbst bei falschen
Schreibweisen, die auf die Firma, Organisation oder Person verweisen,
werden Sie sehr schnell rechtliche Probleme bekommen. Ganz einfach
kann gesagt werden, die betroffenen Namensinhaber möchten
nicht, dass jemand auf Kosten ihres Namens Profit macht oder machen
könnte und damit wären wir beim Namensrecht oder Markenrecht.
Beim Namensrecht müssen Sie allerdings nicht unbedingt auf
einen Domain-Namen verzichten, nur weil Sie nicht prominent sind.
Heißen Sie seit Geburt beispielsweise Günther Jauch,
und haben sich den freie Domain www.guenther-jauch.de registriert
und betreiben auf dieser Domain Ihre eigene kleine Familien-Homepage
mit Geschichten aus Ihrem Alltag und Bildern von Ihren Kindern,
kann Ihnen nichts passieren. Im Internet-Recht gilt nämlich,
wer zuerst kommt, malt zuerst. Mit dem Domain-Namen www.angela-merkel.de
oder www.gerhard-schroeder.de wäre es ähnlich. Sofern
Sie den jeweiligen Namen tragen und schon immer getragen haben
und sofern die Domain bis dahin noch nicht belegt war und Sie
auf der jeweiligen Domain ihre persönlichen Interessen veröffentlichen,
kann kein Günther Jauch, keine Angela Merkel und kein Gerhard
Schröder Sie zwingen, den Domain-Namen abzutreten. Anders
ist es bei Namen und Markennamen die bereits geschützt sind.
Bei www.bosch.de oder www.siemens.de werden Sie Probleme bekommen,
selbst wenn Sie Bosch oder Siemens im Namen tragen.
Selbst wenn Sie sich einen Kunstnamen einfallen lassen und diesen
Namen als Domain registrieren lassen wollen, sollten Sie sich
ebenfalls vorher informieren, ob es bereits ein Produkt oder Marke
dieses Namens gibt. Als Einstieg für eine mögliche Markenrecherche
empfiehlt sich die Website des Deutschen Patent- und Markenamtes
www.dpma.de. Man kann natürlich auch eine Markenrecherche
in Auftrag geben; ein Dienstleister im Internet wäre beispielsweise
www.domainguard.de.
Urheberrecht - Das geistige Eigentum anderer Menschen und
Institutionen achten!
Sofern die Frage des Namens geklärt ist und Ihre Homepage
zur Veröffentlichung im Internet bereit steht sollten Sie
wissen, dass Sie nicht einfach alles veröffentlichen dürfen
was Sie möchten. Es gibt nämlich so etwas wie ein Urheberrecht.
Jeder muss die Urheberrechte anderer Menschen, Firmen und Institutionen
achten. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder oder multimediale
Darstellungen wie Musik oder Videos. Das ganze wird mit "geistigem
Eigentum" anderer Personen umschrieben.
Für kommerziell betriebene Seiten gelten besondere Vorschriften!
Sofern Sie eine Website
kommerziell betreiben, beispielsweise einen Online-Shop
gibt es auch äußerliche Rahmenbedingungen, die Sie
einhalten müssen. So müssen Sie Ihren Usern deutlich
zeigen, dass es sich bei Ihrer Website um eine kommerziell betriebene
Website handelt und hierzu gehört auch die Veröffentlichung
eines Impressums mit Name, Anschrift, Telefonnummer einschließlich
der gewerblichen Identifikationsnummer. Sie müssen gut auffindbare
Belehrungen veröffentlichen, wie beispielsweise das Recht
auf Widerruf, mögliche Garantiefristen oder auch Gewährleistungsfristen.
Denken Sie auch daran, dass wir nicht nur dem bundesdeutschen
Recht unterliegen, sondern auch dem europäischen Recht als
europäische Union. Sie haben die Datenschutzrichtlinien
zu beachten, dürfen keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen
und haben die Rechte Jugendlicher zu beachten bzw. haben unter
Umständen auch bestimmte Inhalte vor dem Zugriff Jugendliche
zu schützen.
Kurz und Gut, mit einem Webauftritt stehen Sie ganz schnell mit
einem Bein im Gefängnis; nehmen Sie das Internet-Recht deshalb
nicht auf die leichte Schulter.
Wenn Sie mehr über Internet-Recht erfahren wollen, dann empfehle
ich Ihnen die Website www.internetrecht-rostock.de.
Hier finden Sie unter anderem auch Checklisten und sehr viele Gerichtsurteile.
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